Das Justizwesen ist ein unabhängiger Zweig der Regierung. Der König muß die
Ernennung und die Entlassung der Richter genehmigen , diese werden durch den
Obersten Gerichtshof bestimmt. Artikel 99 der Verfassung
teilt die Gerichte in drei Kategorien ein: Zivil-, religiöse und spezielle Gerichte.
Die Zivilgerichte beschäftigen sich mit zivilen und kriminellen Angelegenheiten.
Die religiösen Gerichte, meist als Shari'a genant, befassen sich mit persönlichen
Rechten und Gesetzen, wie zum Beispiel Heiraten, Scheiden, Erbschaft und das Sorgerecht.
Diese Gerichte wurden nicht auf die christliche Minderheit implementiert, weil sie
ihre eigenen religiösen Gerichte auch haben.
Die speziellen Gerichte kümmern sich um die Sicherheit des Landes.
Die Grundlagen des jordanischen Zivilsystems wurden vom Code Napoléon abgeleitet, ein französischer zugelassener Code, der in Ägypten im frühen 19. Jahrhundert eingeführt wird.
