Die Nationalversammlung (das Parlament) besteht aus zwei Kammern, ein oberes und ein unteres
Haus. Die Mitglieder des Oberhauses , bekannt als das Haus der angesehenern Personen oder Senat ,werden vom König selbst benannt. Das Unterhaus, bekannt als Haus der Abgeordneten,
wird vom Volk direkt gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Unterhauses beträgt 100 für
ganz Jordanien, welche jede Provinz des Königreiches einzeln darstellt, und auch dazu gibt es
eine bestimmte Anzahl an Sitzen, die reserviert sind für die Minderheiten im Land, wie z.B. die Christen, die
Tscherkessen und die Tschetschenier.
Die Mitglieder des Oberhauses dürfen nicht mehr als die Hälfte
des Unterhauses entsprechen(d.h. 50). Seit 1989 begann der gestorbene König Hussein den
Demokratisierungsprozess im Land, wo zum ersten Mal seit 22 Jahren Freie Wahlen stattgefunden
haben. Später im Jahr 1993 wurden die erste Parlamentswahlen seit 1956 durchgeführt.